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Allgemeine Geschäftsbedingungen
büroTEC maintal GmbH
I. Allgemeine Bedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Die Eigenschaften der Kaufsache ergeben sich aus der Produktbeschreibung. büroTEC maintal behält sich Konstruktions- und Modelländerungen der Kaufsache während der Lieferzeit vor, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Bei Ankündigungen durch Vorlieferanten muss eine neue Modellvereinbarung getroffen werden.
1.2 Alle Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben sowie Beiztöne, Furnierstruktur und Lackierungen entsprechen den handelsüblichen Toleranzen und sind vom Kunden hinzunehmen, wenn sie für ihn zumutbar sind. Bei Papierwaren und Kartonagen gilt diese Einschränkung auch für handelsübliche Abweichungen in Menge, Gewicht, Maßen, Farbtönen und Qualität.
1.3 Alle Dienstleistungen, insbesondere Montage oder Installation und Einweisung, werden gesondert nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wird.
1.4 Für die Anfahrt von unseren Mitarbeitern wird eine Fahrtpauschale nach Zonen sowie die anfallende Fahrtzeit berechnet.

§ 2 Lieferumfang, Versand, Verpackung

2.1 büroTEC maintal liefert ab Lager auf Rechnung des Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, wird büroTEC maintal den Vertragsgegenstand auf dessen Ver-langen auf dessen Kosten gegen Transportschäden und Verlust versichern. Sofern die Lieferung innerhalb des Stadtgebiets Maintal stattfindet, wird eine Zustellgebühr nicht berechnet. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei einem Netto-Warenwert unter € 50,00 wird ein Kleinmengenzuschlag in Höhe von € 7,00 berechnet.
2.2 Teilleistungen sind zulässig, wenn sie vom Kunden genutzt werden können und sind als solche zu bezahlen.
2.3 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Absendung des Vertrags-gegenstandes auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 3 Lieferzeit, Annahmeverzug

3.1 Angaben zur Lieferzeit sind nur verbindlich, wenn sie als solche bezeichnet sind.
3.2 Nimmt der Kunde den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, ist büroTEC maintal berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach deren Ablauf kann büroTEC maintal über den Vertragsgegenstand anderweitig verfügen und nach Aufforderung den Kunden mit angemessener verlängerter Frist beliefern. Unberührt hiervon bleiben die Rechte von büroTEC maintal, vom Vertrag zurück-zutreten und Schadenersatz zu verlangen.
3.3 Für Umtausch und Stornierungen, die büroTEC maintal nicht zu vertreten hat, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Warenwertes, mindestens € 7,00 berechnet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich in € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Verpackungs- und Versandkosten. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von büroTEC maintal, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Alle Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen und ohne jeden Abzug zahlbar.
4.3 Vereinbarte Preise beruhen auf den branchenüblichen Kostenfaktoren. Sollten sich zwischen Auftragserteilung und Lieferung die Kostenfaktoren ändern, ist büroTEC maintal zur Preisanpassung berechtigt, wenn seit Auftragserteilung mindestens vier Monate vergangen sind.
4.4 Der Kunde ist, unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Leistung durch büroTEC maintal zu verweigern, nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig fest-gestellt, entscheidungsreif oder die von büroTEC maintal anerkannt worden sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der Vertragsgegenstand Eigentum von büroTEC maintal und darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

§ 6 Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung

6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen nach §§ 433, 434, 437 ff. des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
6.2 büroTEC maintal haftet nicht für Mängel, die auf äußere Umstände zurückgehen, die nicht im Verantwortungsbereich von büroTEC maintal liegen, beispielsweise unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, Nichtbeachtung der Aufstell-bedingungen, natürliche Abnutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebs-mittel oder auf Instandsetzungsarbeiten, die der Kunde selbst oder durch einen Dritten unsachgemäß vorgenommen hat.
6.3 Der Kunde wird gestörte Geräte auf Verlangen zu büroTEC maintal liefern und nach der Reparatur wieder abholen.
6.4 büroTEC maintal hat Mängel durch Reparatur oder durch Ersatzlieferung in angemessener Frist zu beseitigen (Nacherfüllung). Ist der Kunde ein Verbraucher, liegt das Wahlrecht über die Art der Nachbesserung beim Kunden. Ausgetauschte Teile werden Eigentum von büroTEC maintal .
6.5 Der Anspruch auf Mängelbeseitigung erlischt für solche Produkte, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
6.6 büroTEC maintal kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit büroTEC maintal aufgrund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat.

§ 7 Haftung von büroTEC maintal

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe.

7.1 Die Beseitigung von Mängeln (Nacherfüllung) richtet sich nach § 6.

7.2 büroTEC maintal haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögens-schäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Auftragnehmers, seiner Erfül-lungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.
7.3 Schadensersatzansprüche einschließlich Ansprüche wegen vergeblichen Auf-wands, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen büroTEC maintal einschließlich deren Erfüllungsgehilfen, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist.
Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall je Schadensfall begrenzt auf:
– € 25.000, wenn der Auftragswert weniger als € 12.500 beträgt.
– € 50.000, wenn der Auftragswert mehr als € 12.500, aber höchstens
€ 50.000 beträgt.
– den Auftragswert, wenn dieser mehr als € 50.000 beträgt.
Verletzt büroTEC maintal eine Leistungspflicht, die durch eine pauschale wieder-kehrende Vergütung abgegolten wird (z.B. aus Serviceverträgen), sind Schadens-ersatzansprüche je Schadensfall auf die in demjenigen Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entsteht. Bei einem Schaden im letzten Jahr wird die Pauschale ggf. auf ein volles Jahr hochgerechnet.
Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Kunde kann bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines Risiko-zuschlags verlangen.
Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaft-pflichtversicherung von büroTEC maintal gedeckt sind und der Versicherer zahlt. büroTEC maintal verpflichtet sich, die bei Vertragsabschluss bestehende Deckung aufrechtzuerhalten.
Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsrecht bleiben unberührt.
7.4 Wenn der Kunde berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, kann büroTEC maintal dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung setzen, ob dieser noch Erfüllung/Nacherfüllung verlangt. Nach erfolglosem Ablauf dieser Erklärungsfrist ist der Anspruch des Kunden auf Erfüllung/Nacherfüllung ausgeschlossen.
7.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln („Gewährleistungsfrist“) beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate.

§ 8 Schriftform, Gerichtsstand, Geltungsbereich

8.1 Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen von büroTEC maintal , mit Aus-nahme von Reparaturen beim Kunden, ist der Sitz von büroTEC maintal.
8.2 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist Maintal.
8.4 Im Vertragsverhältnis zu Kunden haben ausschließlich die AGB’en von büroTEC maintal Geltung
II. Ergänzende Bedingungen für Hard- und Software

§ 9 Leistungen und Leistungserbringung

9.1 Alle Programme werden in ausführbarer Form (Objektcode) geliefert. Die Benutzer-dokumentation wird je nach Hersteller auf Datenträger gespeichert oder ausge-druckt geliefert oder muss, wie im Vertrag ggf. angegeben wird, gesondert erworben werden.
9.2 Der Kunde darf Programme auf einem Arbeitsplatz einsetzen, soweit nicht ausdrücklich weitergehender Benutzungsumfang vereinbart ist. Weitergehende Regelungen des jeweiligen Herstellers über den Umfang des Einsatzrechts bleiben unberührt.
9.3 Auf Wunsch des Kunden installiert büroTEC maintal Hard- und Software vor Ort. In diesem Fall wird der Kunde die Installationsvoraussetzungen rechtzeitig schaffen. Der Kunde wird den erfolgreichen Abschluss der Installation schriftlich bestätigen.
9.4 Zubehör wie Datenträger, Leitungsverstärker, Daten- und Stromleitungen ist im Lieferumfang nur soweit im Vertrag angegeben enthalten. Übernimmt büroTEC maintal die Verkabelung von Geräten, die nicht bei der Zentraleinheit stehen, wird diese gesondert vergütet.

§ 10 Pflichten des Kunden zum Programmschutz

10.1 Der Kunde anerkennt, dass die Software samt Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen, auch in künftigen Versionen, urheberrechtlich geschützt und Betriebs-geheimnis des jeweiligen Herstellers ist. Er trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass diese vor missbräuchlicher Nutzung geschützt wird.
10.2 Der Kunde darf Vervielfältigungsstücke (Kopien) nur zu Sicherungszwecken oder als Ersatz erstellen.

§ 11 Mängelbeseitigung bei Programmen (in Ergänzung zu §6)

11.1 Treten bei vertragsmäßiger Benutzung Mängel auf, hat der Kunde diese in nachvoll-ziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Verlangen von büroTEC maintal schriftlich.
Voraussetzung für alle Ansprüche gegen büroTEC maintal ist, dass der Mangel reproduzierbar ist oder direkt oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann.
11.2 büroTEC maintal hat Mängel in Programmen nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung in angemessener Frist zu beseitigen (Nacherfüllung), sobald deren Hersteller die Mängel beseitigt hat. büroTEC maintal wird aber bei Mängeln, die den Einsatz eines Programms schwerwiegend beeinträchtigen, bei Bedarf eine Umgehungslösung vor der endgültigen Nacherfüllung bereitstellen, soweit dies technisch für ihn möglich ist.

§ 12 Salvatorische Klausel

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB’en im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB’en als lückenhaft erweisen.

Stand: 01. Januar 2020